Malermeisterbetrieb seit über 75 Jahren · Region Regensburg

Hausverwaltungen & WEGs

Fassadenarbeiten für Hausverwaltungen und WEGs in Regensburg

Bei Wohnanlagen sind viele Beteiligte eingebunden. Wir prüfen die Fassade vor Ort, erstellen ein Angebot und koordinieren die Arbeiten. Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner.

Wohnanlage mit weißer Fassade und Loggien

Unsere Leistung

Alles rund um die Fassade, koordiniert

Ob Dämmung, Sanierung oder Anstrich: Sie müssen nicht mehrere Firmen abstimmen. Wir arbeiten für Hausverwaltungen, WEGs, Wohnungs- und Vermietungsgesellschaften, an Wohnanlagen ebenso wie an einzelnen Mehrfamilienhäusern.

  • Kostenlose Erstberatung mit Besichtigung und Aufmaß vor Ort
  • Schriftliches Angebot als Grundlage für die Entscheidung der Eigentümer; auf Wunsch erklären wir es in der Eigentümerversammlung
  • Gerüst über Partnerbetriebe, alle Arbeiten von uns abgestimmt
Eingerüstetes großes Gebäude während der Fassadenarbeiten

Der Beschluss

Was bei der Entscheidung wichtig ist

Über Arbeiten am Gemeinschaftseigentum entscheidet die Gemeinschaft. Diese Punkte aus dem Wohnungseigentumsgesetz helfen bei der Einordnung, ersetzen aber keine Rechtsberatung:

  • Erhaltung: Sie gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 WEG). Grundsätzlich entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 WEG)
  • Bauliche Veränderung: Geht eine Maßnahme über die Erhaltung hinaus, gelten § 20 und für die Kosten § 21 WEG
  • Informationen: Die Eigentümer brauchen eine ausreichende Grundlage für ihre Entscheidung

Gut geplant

Worauf es bei der Planung ankommt

Zustand klären

Vor dem Angebot prüfen wir die Fassade vor Ort. So ist klar, ob eine Ausbesserung, ein Anstrich oder eine größere Sanierung ansteht.

Dämmpflicht prüfen

Wird der Außenputz auf mehr als 10 % der Fläche erneuert, kann eine Dämmpflicht greifen. Das sollte vor dem Beschluss geklärt sein, weil es Umfang und Kosten verändert.

Förderung früh einplanen

Für Dämmung gibt es BAFA-Zuschüsse. Bei Antragstellung muss ein Vertrag vorliegen, der von der Förderzusage abhängt. Ein Energieeffizienz-Experte sollte deshalb früh eingebunden werden.

Termine abstimmen

Gerüst und Arbeiten betreffen alle Bewohner. Je früher der Zeitplan steht, desto besser lässt er sich abstimmen. Die Bewohner informieren wir per Aushang, Einwurf in den Briefkasten, über die Eigentümer und persönlich vor Ort.

So arbeiten wir

In vier Schritten zur neuen Fassade

01

Beratung vor Ort

Wir besichtigen Ihr Gebäude, prüfen den Zustand und besprechen Ihre Wünsche.

02

Angebot & Förderung

Sie erhalten ein transparentes Angebot – auf Wunsch mit Hinweisen zu passenden Förderprogrammen.

03

Ausführung

Unser Team arbeitet sorgfältig – Ihr Projektleiter hält Sie auf dem Laufenden.

04

Abnahme & Nachbetreuung

Gemeinsame Abnahme vor Ort – und auch danach bleiben wir Ihr Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was kostet die Erstberatung?

Nichts. Wir kommen zu Ihnen, messen vor Ort aus und besprechen alles mit Ihnen. Das ist kostenlos und unverbindlich.

Braucht die WEG immer drei Angebote?

Nicht zwingend. Der Bundesgerichtshof hat 2026 entschieden, dass es bei Erhaltungsmaßnahmen keine allgemeine Pflicht zu mehreren Vergleichsangeboten gibt (V ZR 7/25). Die Eigentümer brauchen aber eine ausreichende Entscheidungsgrundlage. Im Einzelfall klärt das die Verwaltung oder eine Rechtsberatung.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Von Zeitlarn aus in Regensburg und Umgebung und bis München, zum Beispiel in Kelheim, Schwandorf, Straubing, Landshut und Ingolstadt.

Kümmern Sie sich auch um das Gerüst?

Ja. Wir organisieren das passende Fassadengerüst über erfahrene Partnerbetriebe und stimmen es mit allen Arbeiten ab.

Was kostet eine Fassadensanierung an einer Wohnanlage?

Das hängt von Fläche, Zustand der Fassade, gewählter Maßnahme und Gerüst ab. Nach dem Aufmaß vor Ort erhalten Sie ein schriftliches Angebot, oft auch als Pauschalpreis. Zeigt sich am Untergrund Unerwartetes, kann das Mehrkosten bringen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der BAFA-Grundfördersatz für die Gebäudehülle beträgt derzeit 15 % der förderfähigen Ausgaben, die je Wohneinheit gestaffelt begrenzt sind (Stand Oktober 2026). Ob und wie Ihr Vorhaben gefördert wird, klärt ein Energieeffizienz-Experte. Eine Zusage können wir nicht geben.

Kommen Sie zur Eigentümerversammlung?

Ja, wenn Sie es wünschen. Wir kommen dazu und erklären das Angebot.

Haben Sie Erfahrung mit großen Anlagen?

Ja. An einer Wohnanlage haben wir zum Beispiel rund 2.500 bis 3.000 m² gedämmt, die gleiche Fläche gestrichen und innen 33 Wohnungen gespachtelt, gestrichen und lackiert.

Wie lange steht das Gerüst?

Bei einer großen Wohnanlage je nach Größe rund 2 bis 10 Wochen ohne Dämmung und rund 6 bis 16 Wochen mit Dämmung. Große Fassaden teilen wir in Abschnitte von ca. 500 bis 1.000 m². So bleibt der Zeitraum je Abschnitt überschaubar, in der Regel höchstens 2 Monate.

Wann können Sie beginnen?

Große Projekte brauchen Vorlauf für Eigentümerversammlung, Mieterinformation und Material. Nach Absprache ist ein Start meist innerhalb von 1 bis 2 Monaten möglich.

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